Der Besuch eines st.gallischen Berufsmaturitätsbildungsgangs ist für gelernte Berufsleute mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton SG/AI/AR und aus dem Fürstentum Liechtenstein unentgeltlich. Alle übrigen Absolventinnen/Absolventen entrichten ein Schulgeld von CHF 16'100.
Vor Beginn der BM 2 muss daher zwingend eine Kostengutsprache vom Wohnkanton sichergestellt werden. Auskunft darüber erhalten Sie beim zuständigen Amt für Berufsbildung. Liegt zum Zeitpunkt des Schulstarts keine Kostengutsprache vor, ist ein Eintritt in die BM 2 nicht möglich.
Wir weisen Sie darauf hin, dass das Amt für Berufsbildung des Kantons St.Gallen im Rahmen der Klassenbildung Sie auch einer anderen Berufsfachschule im Kanton St.Gallen zuweisen kann.