Nachteilsausgleich
Als Nachteilsausgleich wird die Anpassung der Bedingungen für die Beurteilung von Lernenden mit einer diagnostizierten Behinderung bezeichnet, die trotz ihrer Beeinträchtigung das Potenzial haben, die regulären Lernziele zu erreichen.
Aufgrund der Behinderung, welche die Beurteilung der Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, soll der daraus resultierende Nachteil eruiert und ausgeglichen werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Gesuch Nachteilsausgleich während der beruflichen Grundbildung und ein separates Gesuch Nachteilsausgleich für das Qualifikationsverfahren zu stellen ist.
Lernende mit einem Lehrbetrieb im Kanton St. Gallen finden weitere Informationen und die Gesuche Nachteilsausgleich auf der Homepage des Amt für Berufsbildung hier.
Lernende mit einem Lehrbetrieb im Fürstentum Liechtenstein reichen das Gesuch Nachteilsausgleich beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung in Liechtenstein ein.
- Gesuch Nachteilsausgleich während der beruflichen Grundbildung
- Gesuch um Nachteilsausgleich für das Qualifikationsverfahren
Die Gesuche sind direkt beim Amt für Berufsbildung einzureichen.