Als Nachteilsausgleich wird die Anpassung der Bedingungen für die Beurteilung von Lernenden mit einer diagnostizierten Behinderung bezeichnet, die trotz ihrer Beeinträchtigung das Potenzial haben, die regulären Lernziele zu erreichen. Aufgrund der Behinderung, welche die Beurteilung der Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, soll der daraus resultierende Nachteil eruiert und ausgeglichen werden.

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier.

Hinweis: Lernende mit einem Lehrbetrieb im Fürstentum Liechtenstein müssen das Gesuch um Nachteilsausgleich für das QV direkt beim Amt für Berufsbildung im Fürstentum Liechtenstein einreichen. Hier können Sie das Gesuch direkt herunterladen.

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