Landwirtschaftliche Praxis:
Vor Beginn der Ausbildung: Mindestalter 22 Jahre bei Beginn der Ausbildung am 1. August des jeweiligen Jahres. Mindestens 1 Jahr als Vollzeit gerechnete praktische Tätigkeit im angestrebten Beruf. Dabei gilt der kantonale Normalarbeitsvertrag in der Landwirtschaft. Es ist nur einkommensrelevante Praxiszeit anrechenbar. Diese muss mit Lohnausweis vollständig nachgewiesen werden.
Während der Ausbildung:
Praktische Bildung in der Landwirtschaft von mindestens 50% Tätigkeit während der ganzen Ausbildungszeit über drei Jahre. Dabei gilt der kantonale Normalarbeitsvertrag in der Landwirtschaft. Es ist nur einkommensrelevante Praxiszeit anrechenbar. Diese muss mit Lohnausweis vollständig nachweisbar sein. Dieser Anmeldung ist ein unterschriebener Arbeitsvertrag für die praktische Bildung von mindestens 50% in der Landwirtschaft während der Dauer der Ausbildungszeit beizulegen.
Beilagen zur Anmeldung
• Kopie Fähigkeitszeugnis Erstausbildung (falls abgeschlossen)
• Praxisnachweis 1 Jahr Vollzeit vor Beginn der Ausbildung
• Praxisnachweis mindestens 50% über drei Jahre während der Ausbildung in Form von einem Arbeitsvertrag