Allgemeine Geschäftsbedingungen BZBS Weiterbildung

  1. Anmeldung

    Die Anmeldung erfolgt elektronisch über die Webseite. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt und sind verbindlich. Der Eingang wird bestätigt. Wenn der gewünschte Kurs oder Lehrgang bereits ausgebucht ist, werden Sie von uns informiert. Andernfalls erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung zur Bezahlung der Studiengebühren.
  1. Durchführungsentscheid

    Das BZBS behält sich vor, Lehrgänge, Kurse und Seminare mit zu wenigen Anmeldungen abzusagen. Im Falle einer Absage können keine finanziellen Forderungen geltend gemacht werden.
  1. Einwilligung Datenverwendung

    Mit der Anmeldung erklären sich Studierende damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten (Vorname, Name, Wohnadresse, Mobiltelefon, Email) auf der Klassenliste sowie ihr Foto im Profil in der internen Lernplattform OpenOlat publiziert werden. Zudem erteilen die Studierenden mit der Anmeldung die Erlaubnis, Bild- und Tonaufnahmen von ihnen, welche im Rahmen des Studienalltags (inklusive Diplomfeier) erstellt werden, verwenden zu dürfen, zu bearbeiten, zu speichern, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zeitlich sowie räumlich uneingeschränkt zu nutzen
  1. Studiengebühren und -kosten

    Die Studiengebühren und -kosten sind bei allen Lehrgängen, Kursen und Seminaren auf der Webseite ersichtlich und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung zu begleichen. Preisanpassungen bleiben vorbehalten. Ratenzahlungen sind möglich, wenn sie vor der Rechnungstellung beantragt wurden. Muss zum Inkasso der Rechtsweg beschritten werden, wird ein Pauschalbetrag von CHF 100 für Mahn- und Betreibungsspesen verrechnet.

    Die Studiengebühren und -kosten für Repetenten werden anteilsmässig auf Basis der zu besuchenden Anzahl Lektionen berechnet, betragen aber in jedem Fall mindestens 35% der vollen Semestergebühren und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 150/Semester. Bei Vorbereitungslehrgängen zu eidg. Fachausweisen (BP) oder eidg. Diplomen (HFP) mit der Finanzierungsvariante «Vorfinanzierung mit Anteil BZBS» wird dieser Betrag auf der Grundlage der Semestergebühren nach der Finanzierungsvariante «Eigenfinanzierung» berechnet.

    Folgende Personengruppen erhalten spezielle Konditionen bei der BZBS Weiterbildung. Lehrmittel, Prüfungsgebühren und andere direkte Auslagen sind nicht rabattberechtigt und werden zusätzlich verrechnet.
    1. Lernende BZBS Grundbildung, inklusive Brückenangebote und Studierende der BZBS Berufsmaturität
      Pauschale Kurskosten von CHF 100 je Semester für alle Sprach-, Informatik- und anderen Kurse der BZBS Weiterbildung. Lehrmittel, Prüfungsgebühren und weitere direkte Kosten gehen zu Lasten der Lernenden und Studierenden.

    2. Studierende BZBS Weiterbildung
      50% Rabatt auf Kurse der BZBS Weiterbildung. Lehrmittel, Prüfungsgebühren und weitere direkte Kosten gehen zu Lasten der Lernenden und Studierenden. Die Teilnahme an Kursen, welche Teil des Lehrgangs sind (wie beispielsweise Englisch bei der HF), ist kostenlos. Nicht rabattberechtigt sind alle Kurse, welche zusätzlich für einen Lehrgang angeboten werden und nicht mit den Studiengebühren abgegolten sind (wie beispielsweise PU41 für die Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis).

    3. Mitarbeitende BZBS
      Rabatt gemäss internem Reglement Vergünstigungen in der BZBS Weiterbildung.
  1. Vertragsrücktritt

    Die Anmeldung gilt grundsätzlich für einen ganzen Kurs, ein ganzes Seminar oder alle Semester eines Lehrgangs.

    Abmeldungen für Kurse und Seminare bleiben ohne Kostenfolge, sofern sie schriftlich per Post oder per Email bis 10 Tage vor Kurs- oder Seminarbeginn in der Administration der BZBS Weiterbildung eintreffen. Danach werden die Kosten vollumfänglich in Rechnung gestellt.

    Abmeldungen bei Lehrgängen bleiben ohne Kostenfolge, sofern sie schriftlich per Post oder per Email bis 4 Wochen vor Lehrgangs- oder Semesterstart in der Administration der BZBS Weiterbildung eintreffen. Bei einer späteren Abmeldung bis 8 Wochen nach Semesterbeginn werden 50% der Semesterkosten fällig. Danach sind die vollen Semesterkosten zu begleichen.

    Aus wichtigen Gründen (ärztlich bescheinigte Krankheit, Unfall) ist ein Rücktritt während des Semesters möglich. Das Gesuch ist schriftlich zu begründen und zu belegen. In diesem Fall können die Semesterkosten anteilsmässig zurückerstattet werden. Annullationsgebühren von CHF 200 werden in jedem Fall fällig. Lehrmittel werden nicht zurückgenommen oder vergütet.

    Alle Abmeldungen und Gesuche müssen schriftlich per Post oder per Email an die Administration BZBS Weiterbildung eingereicht werden.

  2. Vorbehalt von Änderungen

    Die BZBS Weiterbildung behält sich Programm- und Preisänderungen, Dozentenwechsel sowie die Umstellung auf digitalen Unterricht vor. Ausgefallene Lektionen werden sofern möglich nachgeholt. Im Falle oben aufgeführter Ereignisse entsteht kein finanzieller Anspruch gegenüber der BZBS Weiterbildung.
  1. Unterrichtsdispensationen

    Allfällige Dispensationen werden in den lehrgangsspezifischen Promotionsordnungen geregelt. Werden Vorkenntnisse im Rahmen eines Lehrgangs angerechnet, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Schulgeldreduktion.
  1. Schulausschluss

    Die BZBS Weiterbildung ist berechtigt, im Falle grober Verstösse gegen die vertraglichen Verpflichtungen sowie bei ungebührendem Verhalten Teilnehmende mit sofortiger Wirkung vom Unterricht auszuschliessen. Es findet keine Rückerstattung von geleisteten Zahlungen statt. Der ausstehende Betrag bleibt geschuldet.
    In Härtefällen entscheidet der Leiter Weiterbildung aufgrund eines schriftlichen Gesuchs über eine Reduktion oder eine Rückerstattung von Studiengebühren und -kosten.

  2. Kursbestätigung / Teilnahmebestätigung

    Wer mindestens 80 % eines Kurses, Seminars oder Lehrgangs besucht, erhält eine Teilnahmebestätigung. Folgende Unkostenbeiträge werden für eine nachträgliche Ausstellung von Kopien erhoben:

    Zertifikate und Diplome:                CHF 50 je Exemplar
    Kursbestätigungen:                       CHF 20 je Exemplar

  3. Schriftform

    Abmeldungen, Vertragsrücktritte, Dispensen und andere wichtige Ereignisse bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.

  4. Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand gilt Buchs.


Buchs, 13. Mai 2025