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title: Professional Bachelor & Professional Master Schweiz | BZBS - Berufs- und Weiterbildungszentrum Buchs Sargans
description: Was bedeuten Professional Bachelor und Professional Master? Erfahren Sie, wer die neuen Titelzusätze führen darf und für welche Abschlüsse sie gelten.
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# Neue Titelzusätze Professional Bachelor und Professional Master am BZBS

Die Höhere Berufsbildung in der Schweiz wird aufgewertet. Mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) werden die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» eingeführt. Studierende des BZBS mit einem entsprechenden Abschluss dürfen ab 1. Oktober 2026 den jeweiligen Titelzusatz führen. Die Titelzusätze werten die Abschlüsse der Höheren Berufsbildung auf, machen sie bekannter und auch international besser vergleichbar.



**Wer darf den Titelzusatz führen?**



Der Begriff «Professional» steht für einen praxisnahen Abschluss, während Abschlüsse der Fachhochschulen und Universitäten eher akademisch ausgerichtet sind. Erfolgreiche Diplomandinnen und Diplomanden einer Höheren Fachschule oder einer eidgenössischen Berufsprüfung mit Fachausweis dürfen den Titelzusatz «Professional Bachelor» führen. Der Titelzusatz «Professional Master» ist für erfolgreiche Diplomandinnen und Diplomanden einer Höheren Fachprüfung mit eidgenössischem Diplom vorgesehen.



**Wie lautet der komplette Abschlusstitel?**



Die Begriffe «Professional Bachelor» und «Professional Master» sind Titelzusätze und keine eigenen Titel. Sie können ergänzend und durch Komma abgetrennt zum bereits bestehenden Abschlusstitel geführt werden, also beispielsweise



Betriebswirtschafterin HF, Professional BachelorTechnischer Kaufmann mit eidg. Fachausweis, Professional BachelorBauleiter mit eidg. Diplom, Fachrichtung Hochbau, Professional Master



**Ab wann gilt das?**



Ab dem 1. Oktober 2026 wird der Titelzusatz auf dem Diplom aufgeführt. Alle Studierenden, die ihr Studium ab dem 1. Oktober 2026 abschliessen, erhalten ihr Diplom mit dem neuen Titelzusatz.



**Wie ist das geregelt, wenn ich vor dem 1. Oktober 2026 abgeschlossen habe?**



Erfolgreiche Diplomandinnen und Diplomanden, die vor dem 1. Oktober 2026 abgeschlossen haben, dürfen den Titelzusatz ebenfalls führen. Neue Diplome dürfen von den Schulen jedoch nicht ausgestellt werden. Es besteht aber die Möglichkeit beim [Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)](https://www.sbfi.admin.ch/de/diplomzusaetze-fuer-abschluesse-der-hoeheren-berufsbildung) gegen eine Gebühr einen neuen Diplomzusatz zu beantragen.



**Wo finde ich mehr Informationen zum Massnahmenpaket zur Stärkung der Höheren Berufsbildung?**



Auf der Website des SBFI ist das [Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung](https://www.sbfi.admin.ch/de/massnahmenpaket-zur-staerkung-der-hoeheren-berufsbildung) im Detail erklärt. Zudem findet man dort im [FAQ «Massnahmenpaket Höheren Berufsbildung»: Absolventinnen und Absolventen](https://www.sbfi.admin.ch/de/faq-massnahmenpaket-hoeheren-berufsbildung-absolventen) Antworten auf wichtige Fragen.
